
1. In Ausnahmefällen kann die BaFin anstelle geborener Geschäftsleiter auch eine andere mit der Führung der Geschäfte betraute und zur Vertretung ermächtigte Person widerruflich als Geschäftsleiter bezeichnen, wenn sie zuverlässig ist und die erforderliche fachliche Eignung hat. Ggs.: geborener Geschäftsleiter . 2. Sind bei Banken , di...
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